top of page

Vereinssatzung der Metal Maniacs Society e.V.

​

§1: Name und Sitz

a. Der Verein trägt den Namen „Metal Maniacs Society“.

b. Die „Metal Maniacs Society“ hat ihren Sitz in Hagen.

c. Nach dem Eintrag in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hagen wird der Vereinsname um die Abkürzung „e.V.“ erweitert.

​

§2: Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt die Unterstützung der regionalen Metal Szene.

​

§3: Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§4: Mitgliedschaft

a. Mitglied kann jede natürliche Person werden, die sich der regionalen Metal Szene verpflichtet fühlt und das 18. Lebensjahr vollendet hat.

b. Neues Mitglied wird man durch ausfüllen des vorgefertigten Mitgliedsantrags. Die Mitgliedschaft erhält nach Zustimmung des Vorstandes Gültigkeit.

c. Der Vorstand kann einen Mitgliedsantrag ablehnen

d. Eine Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt - durch einen schriftlichen Antrag auf Beendigung der Mitgliedschaft durch das Vereinsmitglied - durch Ausschluss seitens des Vereins bei vereinsschädigendem Verhalten durch mehrheitliche Entscheidung des Vorstands. Zuvor ist der Betroffene zu hören. - bei nicht fristgerechter Zahlung des Jahresbeitrages (siehe §5b) - durch Tod des Mitglieds

 

§5: Beiträge

a. Jedes Mitglied verpflichtet sich, seinen Jahresbeitrag für das laufende Jahr bis zum 31. März zu entrichten.

b. Sollte ein Mitglied seinen Jahresbeitrag nicht fristgerecht entrichten, kommt es zu einer schriftlichen Ermahnung. Sollte innerhalb eines Monats nach Mahnung keine Zahlung erfolgen, gilt die Mitgliedschaft als beendet.

c. Sollte ein Mitglied während des laufenden Geschäftsjahres aus dem Verein austreten, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Jahresbeitrags.

 

§6: Organe

Die Organe des Vereins sind:

a. Die Mitgliederversammlung

b. Der Vorstand

​

§7: Mitgliederversammlung

a. Die Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr durch den Vorstand einberufen. Die Einberufung erfolgt nicht zwingendermaßen per Post. Eine Einberufung per E-Mail genügt.

b. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand außerplanmäßig auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich beim Vorstand beantragt.

c. Anträge können zu Beginn einer Versammlung laut Ordnung auf die Tagesordnung gesetzt werden.

d. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

e. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit 2/3 Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht die Satzung eine qualifizierte Mehrheit erfordert. Satzungsänderungen bedürfen ebenfalls der Stimmen von 2/3 der anwesenden Mitglieder. Jeder Beschluss ist durch den Vorstand endgültig, ebenfalls mit 2/3 Mehrheit, abzusegnen.

f. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind: - die Entgegennahme des Jahresberichtes und die Entlastung des Vorstands, - die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages, - eventuelle Änderungen der Satzung, - die Ausarbeitung möglicher neuer Ideen.

g. Die schriftliche Einladung zur Vollversammlung muss spätestens vier Wochen vor der Vollversammlung der Mitglieder erfolgen. h. Die Protokolle der Mitgliederversammlung müssen vom ersten Vorsitzenden unterzeichnet werden.

 

§8: Vorstand

a. Der Vereinsvorstand besteht aus

• dem 1. Vorsitzenden

• dem Stellvertreter

• dem Schatzmeister

• bis zu drei Beisitzern, die als erweiterter Vorstand gelten und somit keine Vertretungsrechte haben

b. Die Mitglieder des Vorstandes werden einmal jährlich gewählt oder durch eine Wiederwahl mit 2/3 Mehrheit bestätigt. Dies geschieht während der Mitgliederversammlung. Nur der Vorstand kann mit einer 2/3 Mehrheit entscheiden, dass ein Vorstandsmitglied seiner Aufgabe nicht mehr gewachsen ist und somit aus dem Vorstand ausgeschlossen wird.

c. Der Vorstand vertritt den Verein nach innen und nach außen im Sinne von §26 BGB. Der Verein muss immer von mindestens 2 Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden. Der Schatzmeister vertritt den Verein bei der Kontoführung und allen damit einhergehenden Geschäften alleine, hierfür muss er einmal im Jahr, bei der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen.

bottom of page